Willkomm – (Während des Freitagsballs ab 21Uhr)

Zum alljährlichen Willkomm versammeln sich die Schifferbrüder kurz vor 21.00 außerhalb des Ballsaals im Einzahlraum.
Punkt 21.00 klopft der 1. Ältermann 3mal mit dem Gehorsamsholz, begrüßt die Anwesenden und lässt die Lade öffnen.
Dann gilt der Artikel 9 des Schweinsledernen Buches aus dem Jahre 1687 in dem es heißt:

Zum neundten soll sich keiner undterstehen bey offener Laden,mit bedeckten Haupt zu sitzen,oder Bier, Toback und Brantewein zu trinken, sondern es soll ein jetweder sichstill und schweigent halten,und waß einer oder der ander, vor Straffe oder sonsten zu thun schuldig,fein ordentlich wie sie gefordert werdender Laden abtragen, und wer darwider handelt soll in zwölf Schilling Straffe und nach Grobheit der Dinge in ein mehres verfallen sein.

Nun wird der Reihe nach Punsch aus dem Willkommspokal getrunken. Dies ist die Gelegenheit für jeden Schifferbruder, allen Schifferbrüdern mit einem selbstgemachten Reim oder einem Zitat ( gerne im Bezug auf Wein, Bier oder Branntewein ) ein gutes, neues Jahr zu wünschen oder einfach nur die Brüderschaft lang Leben zu lassen mit einem „Vivat“. Haben alle getrunken, werden die neuen Schifferbrüder offiziell begrüßt. Der 1. Ältermann sagt ein paar Worte und schließt mit dem Leitspruch der Brüderschaft:

Freunde in der Noht
gehen 20 auf ein Loht
solte eß aber ein harter standt sein
so gehen woll hundert auff ein Quentlein.

Dann wird die Lade geschlossen, der Willkomm ist beendet und die Schifferbrüder kehren zu den Damen in den Saal zurück.

MerkenMerken